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   VGH Bayern, 23.07.1976 - 32 V 75   

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https://dejure.org/1976,10511
VGH Bayern, 23.07.1976 - 32 V 75 (https://dejure.org/1976,10511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.1976 - 32 V 75 (https://dejure.org/1976,10511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 1976 - 32 V 75 (https://dejure.org/1976,10511)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1976, 628
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.1976 - 32 V 75
    Die Grenzziehung zwischen privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Streitigkeiten richtet sich nicht nach der Natur des Konkurrentenverhältnisses (vgl. insbesondere BVerwGE 39, 329); entscheidendes Kriterium ist vielmehr, ob im konkreten Falle eine hoheitliche Tätigkeit in Mitte liegt.

    Solches kann nicht allein schon daraus erschlossen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 39, 329/336) den Drittschutzcharakter von § 85 der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung mit der Begründung verneint hat, diese enthalte im Gegensatz zu Art. 89 Abs. 1 Nr. 3 GO keine Subsidiaritätsklausel.

    Wie die Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung im einzelnen ihre Haushaltsmittel einsetzt, ist zudem im Grund eine Frage sachgerechter Kommunalpolitik und insoweit daher weithin richterlicher Beurteilung entzogen (BVerwGE 39, 329/334).

    Im übrigen erscheint selbst das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb über Art. 14 GG nicht gegen die Übernahme bislang privater Erwerbstätigkeit auf eine Gemeinde geschützt; dies gilt insbesondere dann, wenn diese - wie hier - im Zeichen des Sozialstaatsgebots der Verfassung auf Grund eines Gesetzes und zudem lediglich unter einer für den Einzelfall vorgesehenen, überdies befristeten behördlichen Erlaubnis geschieht (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 39, 329, BGH, U. v. 30.9. 1963, NJW 1964, 863, und BVerwG, U. v. 5.3.1969, BayVBl. 1969, 432, sowie BGH, U. v. 1.7.1968, …

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.1976 - 32 V 75
    Um das Verhältnis gerade dieser drei Grundrechtsverbürgungen zueinander hat sich die Rechtsprechung schon verschiedentlich bemüht (zu diesem Verhältnis vgl. insbesondere den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts v. 16.3. 1971, BVerfGE 30, 292/334 ff. sowie Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts v. 10.9. 1975, VerwRspr. 27, 481 f.).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 125/62

    Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr ist kein enteignender Eingriff

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.1976 - 32 V 75
    Im übrigen erscheint selbst das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb über Art. 14 GG nicht gegen die Übernahme bislang privater Erwerbstätigkeit auf eine Gemeinde geschützt; dies gilt insbesondere dann, wenn diese - wie hier - im Zeichen des Sozialstaatsgebots der Verfassung auf Grund eines Gesetzes und zudem lediglich unter einer für den Einzelfall vorgesehenen, überdies befristeten behördlichen Erlaubnis geschieht (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 39, 329, BGH, U. v. 30.9. 1963, NJW 1964, 863, und BVerwG, U. v. 5.3.1969, BayVBl. 1969, 432, sowie BGH, U. v. 1.7.1968, …
  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.1976 - 32 V 75
    Im übrigen erscheint selbst das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb über Art. 14 GG nicht gegen die Übernahme bislang privater Erwerbstätigkeit auf eine Gemeinde geschützt; dies gilt insbesondere dann, wenn diese - wie hier - im Zeichen des Sozialstaatsgebots der Verfassung auf Grund eines Gesetzes und zudem lediglich unter einer für den Einzelfall vorgesehenen, überdies befristeten behördlichen Erlaubnis geschieht (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 39, 329, BGH, U. v. 30.9. 1963, NJW 1964, 863, und BVerwG, U. v. 5.3.1969, BayVBl. 1969, 432, sowie BGH, U. v. 1.7.1968, …
  • BVerwG, 10.09.1975 - 7 B 35.75

    Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserleitung - Möglichkeit der Verhängung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.1976 - 32 V 75
    Um das Verhältnis gerade dieser drei Grundrechtsverbürgungen zueinander hat sich die Rechtsprechung schon verschiedentlich bemüht (zu diesem Verhältnis vgl. insbesondere den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts v. 16.3. 1971, BVerfGE 30, 292/334 ff. sowie Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts v. 10.9. 1975, VerwRspr. 27, 481 f.).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    c) Wie in der Gesetzesbegründung zu Art. 87 BayGO (Begründung zu § 1 Nr. 9 des Gesetzentwurfs zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften, LT-Drucks. 13/10828 S. 19), auf die sich das Berufungsgericht bei seiner Beurteilung des Normzwecks dieser Vorschrift gestützt hat, näher dargelegt ist, hat Art. 87 BayGO den Zweck, die Kommunen vor den Gefahren überdehnter unternehmerischer Tätigkeit zu schützen und zugleich einer "ungezügelten Erwerbstätigkeit der öffentlichen Hand zu Lasten der Privatwirtschaft" vorzubeugen (vgl. dazu auch BayVGH BayVBl. 1976, 628, 629; Widtmann/Grasser/Glaser, Bayer. Gemeindeordnung, Art. 87 Rdn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1982 - 1 S 746/82
    Auch wenn man der Vorschrift daneben auch einen wirtschaftspolitischen Zweck beimißt, wie er § 67 der Deutschen Gemeindeordnung zugrundelag (VGH München, BayVBl 1976, 628 = GewArch 1976, 326 [328] m. w. Nachw.), mit dem einer ungehemmten wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand zu Lasten der Privatwirtschaft vorgebeugt werden sollte, kann dem einzelnen privaten Konkurrenzunternehmer ein subjektives Recht nicht zuerkannt werden.

    Der Normzweck des § 102 BadWürttGO ist daher ausschließlich auf die Wahrung öffentlicher Belange ausgerichtet (VGH München, BayVBl 1976, 628 = GewArch 1976, 326 [328]; bestätigt durch BVerwG, NJW 1978, 1539 = DVBl 1978, 639; vgl. ferner Kunze-Bronner-Katz, BadWürttGO, § 10 Anm. 1 1d).

    Daß die sogenannte Subsidiaritätsklausel nicht dazu führen muß, den mit § 102 BadWürttGO vergleichbaren und mit einer derartigen Klausel verbundenen normativen Regelungen anderer Gemeindeordnungen eine drittschützende Wirkung zu geben, ist in der Rechtsprechung anerkannt (VGH München, BayVBl 1976, 628 = GewArch 1976, 326 [328] zu Art. 89 I Nr. 3 BayGO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - 10 B 626/10

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Errichtung eines Entertainment-Centers in der

    Vgl BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1968 - VII C 122.66 -, DVBl 1969, 366; Bay VGH, Urteil vom 23. Juli 1976 - Nr. 32 V 75 -, BayVBl 1976, 628.
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